Den Führerschein A1, den manche auch den kleinen Führerschein nennen, kann man mit dem vollendeten fünfzehnten, also mit dem sechzehnten Geburtstag ablegen. Mit ihm kann man Leichtkrafträder führen, also Motorräder mit zu 125 ccm Hubraum und einer Leistung von höchstens 11 kW. Die Höchstgeschwindigkeit darf sechzig km/h nicht überschreiten.
Die meisten Leichtkrafträder sind vom Hersteller gedrosselt. So kann nach dem Ablegen des ordentlich, „großen“ Motorradführerscheins diese Leistungsbegrenzung problemlos entfernt werden. Mit dieser Führerscheinklasse ist es auch möglich, Autobahnen und Kraftfahrstraßen zu benutzen, was kleineren Krafträdern untersagt ist. Der Vorteil bei einem Führerschein der Klasse A1 ist, dass mit seiner Ausstellung auch die vorgeschriebene Probezeit von zwei Jahren, die jeder Führerscheinneuling durchlaufen muss, beginnt. Hier gilt es zu beachten, dass innerhalb der Probezeit bei einem schwerwiegenden Verstoß („A-Verstoß“) oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen („B-Verstoß“), der Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen muss und die Probezeit sich um weitere zwei Jahre auf dann also vier Jahre verlängert.
Eine ganze Reihe von Vergehen, die schnell passiert sind, können zu dieser Strafmaßnahme führen – ganz allgemein zum Beispiel, die Gefährdung des Straßenverkehrs. Was ein Polizeibeamter darunter versteht, bleibt seinem Selbstverständnis überlassen. Selbstverständlich ist auch die Trunkenheit am Steuer sowie das Fahren unter Drogeneinfluss Anlass, die Probezeit zu verlängern, wenn nicht gar den Führerschein zu entziehen. Weitere sind ferner zum Beispiel eine unerlaubte Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug oder unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren, auch falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen oder an Zebrastreifen oder aber falsches Verhalten an Ampeln, am Stopp-Schild oder bei Haltezeichen von Polizeibeamten Grund genug, die Probezeit zu verlängern – nicht zu vergessen natürlich die verbotene Fahrgastbeförderung und falsches Abbiegen.