Fahren ohne Fahrerlaubnis

Fahren ohne FahrerlaubnisFahren ohne Fahrerlaubnis kommt aus unterschiedlichen Gründen zustande. Zum einen bei Jugendlichen, die noch keine Fahrerlaubnis haben und dennoch fahren. Zweitens diejenigen, die aufgrund von Verkehrsdelikten die Fahrerlaubnis entzogen bekommen haben und also prinzipiell fahren können, aber dieses momentan nicht dürfen.

Extra noch ist es möglich verwarnt zu werden, weil man das Dokument nicht mitgeführt hat. Dies ist dann aber das Fahren ohne Führerschein und wird anders geahndet. In diesem Fall handelt sich in jedem Fall um ein Vergehen nach § 75 Nr. 4 in Verbindung mit § 4 Absatz 2. Dafür zahlt man eine Strafe von 10 Euro, da man das Fahrzeug laut der jeweiligen Führerscheinklasse ja fahren darf, allerdings den Nachweis darüber schuldig bleibt. Rechtlich abzugrenzen ist davon das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dabei handelt es sich um eine Straftat nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes, denn man führt ein Fahrzeug, ohne die nötige Erlaubnis dafür zu besitzen. Dafür gibt es Strafen, die zwischen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstraße liegen. Der Versuch, ohne losgefahren zu sein, ist allerdings von der Strafe ausgenommen.

Ebenso macht sich derjenige strafbar, der weiß, dass derjenige nicht fahren darf, ihn aber dennoch mit seinem Wagen fahren lässt. Ist der Täter im Besitz eines Führerscheines, der aber nicht für das gefahrene Fahrzeug gilt, kann ihm auch diese entzogen werden. Ohne Führerschein darf man fahren:

  • Mofas, die nur die Prüfbescheinigung brauchen,
  • Einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die im Gehen geführt werden
  • Abgeschleppte Fahrzeuge, die nicht mehr fahren können, und zwar notfallmäßig bis zur nächsten Werkstatt

Für alle diese Fälle ist aber ein Mindestalter von 15 Jahren vorgeschrieben.